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RA Andreas Mayer ist Mitglied mehrerer anwaltlicher Vereinigungen mit dem Schwerpunkt Anlegerschutz.

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Brennpunkte!

Ihre Alterversorgung ist in Gefahr - wir informieren Sie über die aktuellen Fallstricke.

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Tätigkeiten

RA Andreas Mayer engagiert sich für Aus- und Weiterbildung und ist in mehreren Ausschüssen aktiv.

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Anlegerschutzanwälte

Wir fördern mit anderen Anwaltskanzleien seriösen und wirksamen Anlegerschutz

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Willkommen

Mayer & Mayer Rechtsanwälte begrüßen Sie auf ihrer Internetseite. Unsere Kanzlei liegt im Freiburger Zentrum, direkt am Hauptbahnhof, Ausgang Westseite (Stühlinger).

Rechtsanwalt Andreas Mayer ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nahezu ausschließlich im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und spezialisiert auf Fragen des Anlegerschutzes.

Rechtsanwältin Daniela Mayer ist spezialisiert auf Familienrecht, Scheidungsrecht und Erbrecht. Daneben bildet das Inkasso privatärztlicher Liquidationen einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

Tel. 0761 - 5 56 58 57
Fax. 0761 - 5 56 57 78
Wentzingerstr. 7a
79106 Freiburg

E-Mail: sekretariat@mayerlaw.de


Per Widerruf aus teuren Baukrediten aussteigen

Viele Darlehen sind umzufinanzieren oder abzulösen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Hierdurch kann eine erhebliche Zinsentlastung aufgrund der aktuell historisch sehr niedrigen Darlehenszinsen realisiert werden. Die Kanzlei Mayer & Mayer bietet Ihnen hierzu einen Kreditcheck an.

Sehen Sie auch: Interview der Badischen Zeitung mit RA Andreas Mayer und RA Roman Tulke zum Thema „Per Widerruf aus dem teuren Baukredit“;
Badische Zeitung Online vom 4.3.2013

 

Kreditcheck – wir prüfen Ihren Vertrag

In vielen Fällen können laufende Kredite ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden.
Aktuelle Baufinanzierungen sind mit Zinssätzen von um 2,5% p.a. für 10 - jährige Zinsbindungen äußerst günstig. Wir prüfen, ob dies auch bei Ihrem Darlehensvertrag in Betracht kommt.
Eine Umfinanzierung bestehender Darlehen scheitert oftmals an hohen Vorfälligkeitsentschädigungen, die Banken und Sparkassen regelmäßig verlangen. Auch lassen Banken und Sparkassen oder Bausparkassen häufig nicht zu, den Vertrag vorzeitig zurück zu zahlen oder Sondertilgungen zu leisten.
Wir prüfen für Sie, ob

  1. eine sofortige Ablösung oder Tilgung des Darlehens möglich ist,
  2. eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist,
  3. ggfls. in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt ist,
  4. bereits bezahlte Entschädigungen berechtigt waren.

Senden Sie uns hierzu eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. oder
rufen Sie uns unter Tel. 0761-5 56 58 57 an.

Freiburg, den 04.02.2013
Mayer & Mayer Rechtsanwälte
Andreas Mayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Roman Tulke, Rechtsanwalt

 
 

Royal London zum Schadenersatz verpflichtet?

Die Royal London bot, wie der englische Versicherer Clerical Medical, sogenannte „With Profits Bond“ – Policen, also Lebensversicherungsverträge mit jährlichem Bonus, in Deutschland an. Im Zusammenhang mit diesen Verträgen sind bei Versicherungsnehmern zum Teil erhebliche Verluste eingetreten. Die gilt vor allem in den Fällen, in denen die Lebensversicherungsverträge bei der Royal London Bestandteile darlehensfinanzierter Rentenmodelle waren. Nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte ist die Royal London zum Schadenersatz verpflichtet, da die Vertragsunterlagen – und damit zumeist auch die Vermittler - nicht ausreichend über die „With Profits Bond“ - Policen und deren Mechanismen aufgeklärt haben.

Weiterlesen: Royal London zum Schadenersatz verpflichtet?

 
 

Rückkaufswerte von Royal London zu gering?

Wie der englische Versicherer Clerical Medical, bot auch die Royal London sogenannte „With Profits Bond“ – Policen in Deutschland an. Die „With Profits Bond“ – Policen waren als Lebensversicherungsverträge mit einem regelmäßigen Bonus versehen. Dieser wurde im voraus einmal jährlich erklärt. Die Royal London berechnete in der Vergangenheit bei Auszahlung der Vertragsguthaben aus Lebensversicherungsverträgen der so genannten „European With Profits Bond“ z. T. erhebliche Abzüge. Diese werden als „Marktwertanpassung“ bezeichnet. Nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte sind diese Abzüge nicht zulässig.

Weiterlesen: Rückkaufswerte von Royal London zu gering?

 
 

Nachschlag von Clerical Medical! Marktpreisanpassung ist unwirksam.

Marktpreisanpassungen aus dem Jahr 2009 verjähren zum 31.12.2012!

Clerical Medical Policen „Wealthmaster Noble“ beinhalten als sogenannte „With-Profit-Policen“, welche an einem „Pool mit garantiertem Wertzuwachs“ beteiligt sind, für den Fall der vorzeitigen Entnahme von Vertragsguthaben die Regelung, dass der Rückkaufswert (bzw. der auszuzahlende Vertragswert) um einen „Marktpreisanpassung“ genannten Betrag reduziert werden kann.

Viele Anleger haben in den Jahren nach der Finanzkrise ihre Policen ganz oder teilweise auflösen müssen, um z.B. Darlehensverbindlichkeiten zurückzuführen. Es haben zahlreiche Anleger in Modellen wie z.B. dem „Europlan“, der „SKR“ oder „Sicherheitskompaktrente“ der Schnee-Gruppe, bzw. der „Systemrente“ von ADW Barkholz oder der „Lex Konzeptrente“ mit Finanzierungen z.T. erhebliche Verluste eingefahren, die sie zur vorzeitigen Kündigung der Policen gezwungen haben.

Bei Kündigung dieser Policen oder Entnahmen im Jahre 2009 wurden zumeist ganz erhebliche Abzüge im Rahmen der „Marktpreisanpassung“ von Clerical Medical vorgenommen.

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